Hygiene

Allgemeines

Das Ziel der Aufbereitung von Medizinprodukten besteht in der Beseitigung aller Infektionsrisiken, die von diesen Produkten ausgehen können. Sterilität bedeutet, dass keine lebensfähigen Mikroorganismen vorhanden sind. Damit ein Instrument nach einer Sterilisation als «steril» gekennzeichnet werden darf, muss die theoretische Wahrscheinlichkeit, dass sich ein lebensfähiger Mikroorganismus auf oder in dem Produkt befindet, kleiner oder gleich 1 x 10-6 sein (s. SN EN 556-1).

Die der Sterilisation vorausgehenden Schritte (Vorreinigung, Reinigung, Desinfektion, Verpackung) dienen dazu, die mikrobielle, chemische Kontamination sowie die Kontamination mit Partikeln und pyrogener Substanzen zu verringern. Der in einer Gesundheitseinrichtung etablierte Prozess zur Aufbereitung von Medizinprodukten muss die normativen Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (SN EN ISO 9001, SN EN ISO 13485) erfüllen sowie die geltenden anwendbaren technischen Normen mitberücksichtigen.

Geltungsbereich

Die Richtlinien (Download verfügbar auf Swissmedic) gelten für alle Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken, Gemeinschaftspraxen, Ambulatorien, Notfalldienste, Pflegeheime, usw. Es betrifft nicht nur die Zentralsterilisation, sondern gleichermassen alle Bereiche (OP-Bereiche, Pflegedienste, etc.), in denen Medizinprodukte aufbereitet werden. Für Podologiepraxen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und andere Anwender von Dampf-Klein-Sterilisatoren kommt der Bereich die „Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei weiteren Anwendern von Dampf-Klein-Sterilisatoren“ zur Anwendung (Download ebenfalls verfügbar auf Swissmedic). Dieses Dokument liefert allgemeine Richtlinien zum korrekten Betrieb einer Aufbereitungseinheit hinsichtlich Räumlichkeiten, Personal, Einrichtung und Informationsmanagementsysteme.

Kontrollen

Eine vorgängig datierte Überprüfung der Einhaltung dieser Richtlinien findet mindestens einmal im Jahr statt, kann aber auch unangekündigt jederzeit erfolgen. Durch eine Zertifizierung wird das Ergebnis einer Prüfung verifiziert.

Erkennungsmerkmale für sterile Instrumente

Vor dem Behandlungsbeginn müssen die bei Ihnen zum Einsatz kommenden Instrumente zur Besichtigung bereitgestellt werden. Nebst der unversehrten Verpackung, muss eine lückenlose Rückverfolgung durch mindestens folgende Angaben gewährleistet sein: Die für die Freigabe der Instrumente verantwortliche Person, Seriennummer des verwendeten Sterilisators, Zyklus Nummer, Sterilisationsdatum und Ablaufdatum.